Neben den klassischen
Bereichen der Finanz- und Lohnbuchführung, der Erstellung
von Jahresabschlüssen für Einzelunternehmer und
Gesellschaften sowie der Anfertigung von Steuererklärungen
liegt ein Schwerpunkt in der gestaltenden Beratung. Dazu gehört
die Prüfung von Verträgen unter steuerlichen Aspekten,
insbesondere von Gesellschaftsverträgen, von Erbfolgeregelungen
und von Eheverträgen.
Die steuerrechtlichen Beratungen müssen sich jedoch immer
der wirtschaftlichen Vernunft unterordnen. Deshalb bieten
wir auch eine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung,
insbesondere eine Finanzierungsberatung, an.
Maßgeschneiderte betriebswirtschaftliche Auswertungen
mit graphischen Diagrammen für Ihr Unternehmen mit unterjährigen
Besprechungen fertigen wir auf Wunsch für Sie an. |